Hallo,
das ist ein Thema, bei dem die Theorie und Praxis auseinandergehen.
Da BosMon (lt. eigener Aussage) nur von denen dazu berechtigten Personen verwendet werden darf. Wir sind uns ja einig das der Feuerwehrfunk für die Feuerwehr ist
Ja, aber BOS-Funk darf damit NUR mit BOS-zugelassenen Geräten empfangen bzw. damit daran teilgenommen werden. Diese Geräte sind besonders geprüft und verfügen über eine BOS-Prüfnr.
Die Teilnahme/das Empfangen mit nicht geprüften Gerätschaften und/oder das Überleiten der Alarmierung (gleich ob analog oder digital) in nicht BOS-gepürfte Geräte bzw. Netzwerke ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung per se untersagt. Scanner und SDR-Sticks haben in der Praxis in keinem Fall eine BOS-Zulassung.
Da ich ja "offiziell" nur rein die Sirenen alamierung abfangen möchte (5 ton Leiter) damits schön Piepst am handy dürfte sich wohl auch niemand aufregen oder?
Juristisch ist es irrelevant, ob du Sirenen-, FME- oder DME-Alarmierung mit nicht BOS-zugelassenen Geräten bzw. Softwares auswertest. Es kommt alles auf das Gleiche. Genaugenommen ist dies unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
In der Praxis wird das in den verschiedenen Inspektionsbereichen unterschiedlich gehandhabt. Viele Inspektionen tolerieren solche Lösungen für die eigene Wehr, andere untersagen dies explizit.
Kurz gesagt: Wenn sich jemand darüber aufregen möchte, dann ist dieser im Recht.
Daher mein Tipp: Auf jeden Fall mit der Inspektion und ggf. der Technischen Betriebsstelle der Leistelle abklären. Am besten nichts "heimlich" machen, sonst kann es durchaus Ärger geben.
Sollte man es trotzdem ohne Absprache machen, auf jeden Fall darauf achten, das nicht breitzutreten.
Spätestens, wenn Alarmierungen anderer Wehren empfangen werden, bewegt man sich i.d.R. im strafbaren Bereich und bei Bekanntwerden ist Ärger mit der Leitstelle, dem Landratsamt, der Inspektion und ggf. den Strafverfolgungsbehörden sicher.
Daher da sehr sehr vorsichtig sein und in solch einem Fall am Besten den "Kreis" kleinhalten.
Hat ja mit dem FME oder DME sowie POSCAG nichts zu tun. Lediglich ZVEI 5 ton oder? Denke nicht dass es da strafrechtliche probleme geben sollte.
Zum technischen Hintergrund: Eine analoge Sirenenauslösung ist immer gleichzeitig eine "FME-Alarmierung". Einziger Unterschied zur reinen FME-Alarmierung ist nur, dass bei Aussendung an die jeweilige Schleife ein Sirenenton angehängt wird. Wenn man keine eigene Schleife für die Sirene hat, so gibt es nur zwei Möglichkeiten: FME alleine oder FME + Sirene. Sirene ohne FME, wenn keine eigene Schleife für Sirene vorhanden, ist nicht möglich.
Aber wie bereits gesagt, ist es vom Punkt der Zulässigkeit her unerheblich, was du auswertest.
Kurz zusammengefasst:
In der Theroie: Verboten und je nach Umständen auch strafbar
In der Praxis: Hängt von der Handhabung im entsprechenden Inspektionsbereich ab, sollte immer mit den entsprechenden Stellen abgesprochen werden, Personenkreis klein halten, keinen Unberechtigten die Alarmierungen zugänglich machen. Prinzip: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Jeder Wehr sollte aber bewusst sein, dass für den Fall, dass durch den Betrieb einer solchen Lösung Daten nach Außen dringen, man keine Rückendeckung erwarten kann und in vollem Umfang selbst verantwortlich ist.
Grüße
FFler